Neue Wertschätzung für Detailhandelsfachleute

    Eine gute Nachricht für alle Detailhandelsfachpersonen, die sich beruflich weiter entwickeln und womöglich in eine andere (Wunsch-)Branche Fuss fassen wollen: Neue Zulassungskriterien für gewisse HF Studiengänge ermöglichen motivierten Berufsleuten mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ganz neue spannende Wege.

    (Bild: PEXELS) Für Detailhandels-Fachpersonen eröffnen sich ganz neue Studienmöglichkeiten.

    Wer hat nicht schon einmal davon geträumt, eine Karriere im Bereich BWL oder im Marketing zu machen oder den Einstieg in diesen Bereich zu finden? Das ist jetzt auch für Detailhandelsfachleute möglich. Was bisher nur über ein gutes Netzwerk oder durch Förderung ging, ist nun dank neuen Zulassungskriterien auch für Berufstätige aus dem Detailhandel ganz normal über ein Studium möglich. Beispielsweise als Dipl. Betriebswirtschafter/in HF oder als Dipl. Marketingmanager/in HF. «Das ist DIE grosse Chance für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus dem Detailhandel, die es nun in einer anderen Branche so richtig wissen wollen», sagt beispielsweise TEKO Basel Schulleiterin Terry Tschumi.

    Die im Detailhandel erworbenen Skills sind gefragt
    Die Skills, welche Detailhandelsfachleute mitbringen, können auch in anderen Branchen wie BWL und Marketing nützlich sein oder gar einen grossen Mehrwert erzeugen. Diese Fähigkeiten werden oftmals unterschätzt. So ist beispielsweise der Kundenkontakt oder das Feeling für die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen im Marketing entscheidend. Und in der BWL-Welt kann man sich mit bestimmten Fähigkeiten abheben.

    Für die Zulassung zum Betriebswirtschaft HF-Bildungsgang mit einschlägigem EFZ muss man nunmehr folgende Bedingungen vor Antritt des Studiums erfüllen: Ein Abschluss aus einer dreijährigen Berufsbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau EFZ oder ein Abschluss aus einer dreijährigen Berufsbildung zum/zur Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann EFZ.

    Für die Zulassung zum HF-Bildungsgang ohne einschlägiges EFZ sind folgende Zulassungsbedingungen definiert: Ein Abschluss aus einer dreijährigen Berufsbildung eines anderen Bereichs mit mindestens zweijähriger kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Berufspraxis oder ein Abschluss einer gymnasialen Matura oder Fachmittelschule mit mindestens zweijähriger kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Berufspraxis (beides jeweils mit einer Berufstätigkeit von mindestens 80 Prozent).

    Und die Weiterbildung als Dipl. Marketingmanager/in HF ist mittlerweile möglich für Detailhandelsangestellte mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Auch zugelassen sind Kaufleute mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis Kaufmann/Kauffrau und Studierende mit einem Diplom einer vom Bund anerkannten Handelsmittelschule. Dazu sollte man über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in marketingnahen Arbeitsbereichen erworben haben oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines anderen Berufes mit mindestens dreijähriger Lehre und drei Jahre einschlägige Berufserfahrungen in marketingnahen Arbeitsbereichen haben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind die notwendigen kaufmännischen Grundkenntnisse nachzuweisen. TEKO Basel Schulleiterin Terry Tschumi: «Im Studium an der TEKO Basel wird sehr praxisnah von absoluten Fachspezialisten unterrichtet und so kann man im eigenen Berufsumfeld laufend die während des Studiums erworbenen Kompetenzen auch gleich einsetzen.»

    Fazit: Für viele Berufsleute im Detailhandel erweitern sich die Perspektiven und ein vielleicht langersehnter, bisher fast unerreichbar wirkender Berufswunsch wird endlich Realität.

    JoW

    Vorheriger ArtikelJetzt Verantwortung übernehmen
    Nächster ArtikelWeltspitze zu Gast in Basel